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E-Zigaretten in Restaurants erlaubt?

Willkommen liebe Shisha-Freunde,

in letzter Zeit gab es viele Diskussionen und Bedenken ob und wie schädlich die E-Zigarette wirklich ist. Da das Thema E-Zigarette bekanntlich rechtlich gesehen eine Grauzone ist, gibt es nun ein Urteil vom Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG), welches den Konsum von E-Liquid mit E-Zigaretten in Gaststätten bzw. Restaurants erlaubt. Auslöser war die Klage eines Wirts, der gegen angedrohte Ordnungsmaßnahmen der Stadt Köln gerichtlich vorgegangen ist. Mit dem Beschluss vom 04.11.14 (Az.: 4 A 775/14) dürfen die Betreiber eines Restaurants ihren Gästen den Konsum von E-Zigaretten erlauben. Das Gericht in Nordrhein-Westfalen hat somit beschlossen, dass die E-Zigaretten nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) fallen, da bei den E-Zigaretten E-Liquid verdampft wird und kein Tabak verbrannt wird.

Stadt Köln – Verbot von E-Zigarette in Resraurants

Ein Betreiber eines Restaurants in Köln hat den Konsum von E-Zigaretten in seinem Restaurant geduldet und wurde daher von der Stadt Köln aufgefordert dies aktiv zu unterbinden. Andernfalls werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet und diverse Strafen fällig. Der Betreiber hat sich gerichtlich dagegen zur Wehr gesetzt und aktiv auf die Gesetzeslücke im Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) hingewiesen. Dort sei ein Verbot von E-Zigaretten in Gaststätten nicht schriftlich festgehalten worden. Das Verwaltungsgerichts Köln gab der Klage des Betreibers statt und das Oberverwaltungsgerichts – Nordrhein-Westfalen hat das Urteil am 04.11.14 zugunsten des Klägers beschlossen.

Als Begründung gab das Gericht in Nordrhein-Westfalen an, dass für den Verbot von E-Zigaretten in Gaststätten keine Gesetzesgrundlage gebe. Zwar sei es nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NiSchG NRW in bestimmten Einrichtungen nicht erlaubt zu rauchen, jedoch fällt der Konsum von E-Zigaretten nicht unter den Begriff Rauchen, da kein Tabak verbrannt werde. Nach dem Nichtraucherschutzgesetz soll eine gesundheitliche Schädigung durch das Passivrauchen vermieden werden. Im rechtlichen Sinne bzw. nach dem OVG entsteht beim Konsum von E-Liquid kein Rauch sondern lediglich Dampf. Außerdem sei die Gefährlichkeit des Dampfes aus E-Zigaretten noch nicht hinreichend erforscht. Somit geht das Gericht derzeit von keiner Gefährdung der Passivdampfer aus.

Eine Revision des Urteils wurde vom Senat des Oberverwaltungsgerichts – Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Eine Nichtzulassungsbe­schwerde könnte in Zukunft beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Dieses müsste dann über den Sachverhalt entscheiden.

(Quelle: Oberverwaltungsgericht – Nordrhein-Westfalen)

E-Zigaretten in der Gaststätte – Wie sollte ich mich verhalten ?

Da das Nichtraucherschutzgesetz nicht in jedem Bundesland gleich ist, sollte man ein paar Grundregeln beachten. Zunächst sollte man sich über das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz des jeweiligen Bundeslands informieren. Im nächsten Schritt sollte man den Betreiber bzw. die Bedienung fragen ober der Konsum von E-Zigaretten im Lokal gestattet wird. Wichtig hierbei ist, dass man selbstverständliches Recht darauf hat seine E-Zigarette im Restaurant zu benutzen. Dies hängt immer nach der gesetzlichen Grundlage vom Betreiber des jeweiligen Restaurants ab. Neben den gegebenen Einschränkungen sollte man an sein eigenes Gewissen appellieren und die Belästigung seiner Mitmenschen möglichst vermeiden.

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Euer Shishatrends-Team

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4 Thoughts to “E-Zigaretten in Restaurants erlaubt?”

  1. Ludmilla

    Ich finde diese Diskussionen sehr spannend! E-Zigaretten sind in Deutschland noch nicht so lange präsent und so ist es klar, dass hier auch gesetzlich noch eine große Grauzone vorhanden ist. Ich habe selbst von smoke smart E-Zigaretten und kann als ehemalige Tabak Raucherin sagen, dass die Grundlagen hier sehr unterschiedlich sind. Wenn man die Geruchsauswirkung betrachtet, sind E-Zigaretten um einiges angenehmer! Hier muss ich an gewisse Damen und Herren mit sehr aufdringlichen Parfüms denken, welche für mich oft intensiver als der Dampf von E-Zigaretten riechen. Dass es hier unterschiedliche Bestimmungen gibt, welche sich momentan noch rasant ändern, ist aufgrund des kürzlich stark vermehrten Auftretens von E-Zigaretten auch klar. Bevor ich begonnen habe zu Dampfen, habe ich selbst kaum andere Leute E-Zigaretten dampfen gesehen.
    Ich werde die weitere Entwicklung natürlich spannend verfolgen!
    Lieben Gruß
    Ludmilla

    1. Christian

      Hallo Ludmilla,

      vielen Dank für dein Interesse und das du deine Ansichten mit uns geteilt hast 🙂

      Wir sind deiner Meinung, dass diese Diskussion ein sehr spannendes Thema ist. Vermutlich wird sie uns noch in Zukunft beschäftigen.

      Sobald es Neuigkeiten gibt werden wir natürlich darüber berichten 😉

      VG

      Dein Shishatrends-Team

  2. Volker

    Es kann doch nicht sein, dass man schon wieder vor die Tür zum „Rauchen“ geschickt wird. Jetzt steigt man schon auf elektrische Zigaretten um, damit man mal gemütlich neben einem Bier ein bisschen an einer E-Zigarette nuckeln kann, und schon wieder wird versucht Steine in den Weg zu legen. Ich finde die ganze Diskussion überflüssig, da man ja nicht mal Tabak verbrennt, sondern lediglich das Liquid raucht und das, denke ich, ist bei Weitem nicht so schädlich. Man muss einen auch schon mal ein bisschen leben lassen!

  3. Cihan

    Also ich wäre dafür 😀

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